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   BVerwG, 28.04.1972 - III C 31.70   

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BVerwG, 28.04.1972 - III C 31.70 (https://dejure.org/1972,1788)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1972 - III C 31.70 (https://dejure.org/1972,1788)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1972 - III C 31.70 (https://dejure.org/1972,1788)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Feststellung eines Hausratverlusts nach einer höheren als der Schadensstufe 1 - Ablehnung eines nur hilfsweise gestellten Beweisantrags

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.10.1961 - IV C 30.60
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - III C 31.70
    Die Pflicht zur Amtsermittlung besteht auch dann, wenn ein Gesetz die Glaubhaftmachung bestimmter Angaben durch den Antragsteller verlangt (Urteil vom 13. Oktober 1961 - BVerwG IV C 30.60 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 4]).

    Zwar kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens unter Umständen geboten sein, um den Nachweis oder die Glaubhaftmachung einzelner Betriebsmerkmale, wie etwa des Gesamtumsatzes, zu ermöglichen, die für die Anwendung des Richtzahlverfahrens (§§ 2, 5, 13 der 6. PDV) von Bedeutung sind (Urteil vom 13. Oktober 1961 - BVerwG IV C 30.60 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 4]).

  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - III C 31.70
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedürfen in der mündlichen Verhandlung gestellte Beweisanträge keiner gesonderten Bescheidung, wenn sie hilfsweise, vorsorglich oder für den Fall gestellt werden, daß es auf sie ankommen sollte, wenn sie also erkennen lassen, daß es dem Antragsteller nicht darauf ankommt, alsbald die Meinung des Gerichts über die Erheblichkeit der angebotenen Beweise zu erfahren (BVerwGE 30, 57 und Urteil vom 13. Januar 1971 - BVerwG V C 93.70 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 13]).
  • BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - III C 31.70
    Beweisanträge der Beteiligten dürfen, falls die von ihnen behaupteten Tatsachen für die Entscheidung erheblich sind, nur dann abgelehnt werden, wenn die behauptete Tatsache als wahr unterstellt wird oder jede Möglichkeit, daß die beantragte Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben werde, ausgeschlossen ist, weil der Unwert des Beweismittels ersichtlich ist (Urteil vom 11. Oktober 1962 - BVerwG II C 69.61 - [VerwRspr. Bd. 15 Nr. 161]; Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [DÖV 1964, 561 = VerwRspr. Bd. 16 Nr. 222]; Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 211.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 33 = DVBl. 1965, 88]).
  • BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 362.63
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - III C 31.70
    Beweisanträge der Beteiligten dürfen, falls die von ihnen behaupteten Tatsachen für die Entscheidung erheblich sind, nur dann abgelehnt werden, wenn die behauptete Tatsache als wahr unterstellt wird oder jede Möglichkeit, daß die beantragte Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben werde, ausgeschlossen ist, weil der Unwert des Beweismittels ersichtlich ist (Urteil vom 11. Oktober 1962 - BVerwG II C 69.61 - [VerwRspr. Bd. 15 Nr. 161]; Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [DÖV 1964, 561 = VerwRspr. Bd. 16 Nr. 222]; Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 211.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 33 = DVBl. 1965, 88]).
  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 93.70

    Anspruch eines Kriegsbeschädigten auf Durchführung seines Soziologiestudiums im

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - III C 31.70
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedürfen in der mündlichen Verhandlung gestellte Beweisanträge keiner gesonderten Bescheidung, wenn sie hilfsweise, vorsorglich oder für den Fall gestellt werden, daß es auf sie ankommen sollte, wenn sie also erkennen lassen, daß es dem Antragsteller nicht darauf ankommt, alsbald die Meinung des Gerichts über die Erheblichkeit der angebotenen Beweise zu erfahren (BVerwGE 30, 57 und Urteil vom 13. Januar 1971 - BVerwG V C 93.70 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 13]).
  • BVerwG, 13.05.1964 - V C 211.62

    Antrag auf Altsparerentschädigung - Feststellungen zu einer Abtretung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - III C 31.70
    Beweisanträge der Beteiligten dürfen, falls die von ihnen behaupteten Tatsachen für die Entscheidung erheblich sind, nur dann abgelehnt werden, wenn die behauptete Tatsache als wahr unterstellt wird oder jede Möglichkeit, daß die beantragte Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben werde, ausgeschlossen ist, weil der Unwert des Beweismittels ersichtlich ist (Urteil vom 11. Oktober 1962 - BVerwG II C 69.61 - [VerwRspr. Bd. 15 Nr. 161]; Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [DÖV 1964, 561 = VerwRspr. Bd. 16 Nr. 222]; Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 211.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 33 = DVBl. 1965, 88]).
  • BVerwG, 11.10.1962 - II C 69.61

    Antrag auf Versorgung nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - III C 31.70
    Beweisanträge der Beteiligten dürfen, falls die von ihnen behaupteten Tatsachen für die Entscheidung erheblich sind, nur dann abgelehnt werden, wenn die behauptete Tatsache als wahr unterstellt wird oder jede Möglichkeit, daß die beantragte Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben werde, ausgeschlossen ist, weil der Unwert des Beweismittels ersichtlich ist (Urteil vom 11. Oktober 1962 - BVerwG II C 69.61 - [VerwRspr. Bd. 15 Nr. 161]; Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [DÖV 1964, 561 = VerwRspr. Bd. 16 Nr. 222]; Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 211.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 33 = DVBl. 1965, 88]).
  • BVerwG, 27.12.1967 - III ER 216.67

    Bestimmung der Schätzungsmethode hinsichtlich der Einreihung in Schadensstufen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1972 - III C 31.70
    Schätzungsmethoden ebenfalls unzulässig sind (zum letzteren Fall: Beschluß vom 27. Dezember 1967 - BVerwG III ER 216.67 -).
  • BVerwG, 18.04.1975 - III B 23.72

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund eines Verfahrensfehler -

    Eine Entscheidung durch Beschluß gem. § 86 Abs. 2 VwGO war bei dieser Form des Antrags nicht geboten (st. Rspr., vgl. u.a. Beschluß von 28. April 1972 - BVerwG III C 31.70 - [ZLA 1972, 124]).
  • BVerwG, 19.02.1976 - 3 C 51.75

    Äußerung des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum - Bekenntnis zum deutschen

    Von einer Vernehmung des daraufhin über die Heimatortskartei ermittelten Zeugen F. hätte das Verwaltungsgericht nur absehen können, wenn es die zu beweisende Tatsache als wahr unterstellt hätte oder wenn jede Möglichkeit, daß seine Vernehmung Sachdienliches ergeben könnte, wegen offensichtlichen Unwerts dieses Beweismittels ausgeschlossen gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 28. April 1972 - BVerwG III C 31.70 - [ZLA 72, 124]).
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